Winterdienst in Schwerin & Lübeck Räumen, Streuen, Dokumentieren
Wir übernehmen die Ausführung Ihrer Winterdienstpflicht: Schnee und Eis räumen, streuen und jeden Einsatz festhalten. Grundlage ist ein schriftlicher Winterdienstvertrag und ein fester Räumplan, damit Ihre Gehwege und Einfahrten rechtzeitig nach der Satzung Ihrer Kommune geräumt sind — möglichst, bevor Mitarbeiter und Kunden kommen. Auf Wunsch erhalten Sie zu jedem Einsatz ein Protokoll und haben den Nachweis Ihrer Verkehrssicherungspflicht damit in der Hand.
- Schriftlicher Winterdienstvertrag
- Eigene Maschinen & Fahrzeuge
- Einsatzprotokoll auf Wunsch
- Betriebshaftpflicht 3 Mio. €
Was es ab kostet
- Winterdienstab149,90 €/ Monatzzgl. MwSt.
Das sind Einstiegspreise, keine Pauschalen. Was Ihr Objekt tatsächlich kostet, sagen wir Ihnen nach einer kostenlosen Begehung — schriftlich, als Festpreis, ohne Kleingedrucktes.
- Kostenlose Objektbegehung
- Verbindlicher Festpreis
- Werktags Rückmeldung in 24 h
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Ein paar Eckdaten genügen — so bekommen Sie schnell ein passendes Angebot, ganz ohne langes Hin und Her.
Felder mit sind Pflichtangaben.
Was wir konkret für Sie übernehmen.
Wer ein Gewerbeobjekt betreibt — etwa in der Landeshauptstadt Schwerin oder in Lübeck —, trägt im Winter die Verkehrssicherungspflicht. Gehwege, Zufahrten, angrenzende Straßen und Parkplätze müssen rechtzeitig von Schnee und Eis geräumt und gestreut sein — so, wie es die Satzung Ihrer Kommune vorgibt. Diese Aufgabe übernehmen wir für Sie: mit einem schriftlichen Winterdienstvertrag, einem klar geregelten Räumplan und auf Wunsch einem Protokoll über jeden Einsatz.
- 01
Schneeräumung →
Wir räumen den Schnee von Ihren Wegen, rechtzeitig vor Arbeitsbeginn — auf Gehwegen, Zufahrten und Stellflächen.
- Räumung der vereinbarten Flächen nach Räumplan
- Ablage des Räumguts an festgelegter Stelle
- Ausschließlich mit eigenen Räumfahrzeugen und Maschinen
- Einsätze nach festem Plan, vorab mit Ihnen abgestimmt
- 02
Glättebekämpfung →
Wir streuen materialgerecht und halten dafür einen Vorrat an Salz und Splitt bereit — auch dort, wo Streusalz kommunal nicht erlaubt ist.
- Beseitigung von Eis und Glätte auf den vereinbarten Flächen
- Vorrat an Salz und Splitt — Splitt, wo Streusalz unzulässig ist
- Streuung rechtzeitig nach der Satzung Ihrer Kommune
- 03
Einsatzplanung & Nachweis
Sie geben die Aufgabe ab, behalten aber den Überblick — auf Wunsch erhalten Sie zu jedem Einsatz ein Protokoll.
- Geregelter Räumplan, vorab gemeinsam abgestimmt
- Einsatzprotokoll mit Datum und Umfang — auf Wunsch zu jedem Einsatz ausgehändigt
- Bei Ausfall führt eine Vertretung den vereinbarten Einsatz durch
- 04
Schneeräumung von Flachdächern →
Bei starkem Schneefall räumen wir Schneelast und Eiszapfen von Dächern — mit Absturzsicherung und nur nach vorheriger Absprache, saisonal und auf Anfrage.
- Schneelast und Eiszapfen vom Dach räumen
- Mit Absturzsicherung, nach vorheriger Absprache
- Saisonal und auf Anfrage, kein Dauerauftrag
So läuft ein Auftrag bei uns ab.
Vom ersten Kontakt bis zum ersten Schneefall: Wir stimmen den Räumplan vor der Saison mit Ihnen ab, damit im Ernstfall alles steht.
- 1
Anfrage
Sie sagen uns, um welches Objekt es geht und welche Flächen geräumt werden sollen. Werktags melden wir uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
- 2
Objektbegehung
Wir sehen uns Ihr Objekt vor der Saison vor Ort an — kostenlos und unverbindlich. Dabei erfassen wir Flächen, Lage und die örtlichen Streuzeiten.
- 3
Festpreis-Angebot
Sie erhalten einen verbindlichen Festpreis, einen abgestimmten Räumplan und einen schriftlichen Winterdienstvertrag. Damit können Sie für die ganze Saison kalkulieren.
- 4
Einsatzstart
Im Winter räumt und streut unser fest angestelltes Team nach dem vereinbarten Plan — rechtzeitig nach der Satzung Ihrer Kommune und vor Geschäftsöffnung. Fällt jemand durch Krankheit, Urlaub oder unvorhergesehen aus, übernimmt eine Vertretung den vereinbarten Termin.
- 5
Dokumentation
Jeden Einsatz halten wir mit Datum und Umfang fest. Auf Wunsch erhalten Sie das Protokoll zu jedem Einsatz — als Nachweis, wann welche Fläche geräumt und gestreut wurde.
Für welche Objekte wir das machen.
Wir übernehmen den Winterdienst dort, wo die Verkehrssicherungspflicht zählt — auf gewerblich genutzten Flächen in Schwerin, Lübeck und Umkreis.
Bürogebäude & Verwaltungen
Wir halten Zugänge, Eingänge und Mitarbeiterparkplätze frei zum Arbeitsbeginn.
Verkaufs- & Gewerbeflächen
Gehwege und Kundenparkplätze geräumt, bis zur Öffnungszeit.
Praxen & Kanzleien
Sichere Zuwege für Patienten und Mandanten vor der Sprechzeit.
Wohnanlagen & Hausverwaltungen
Gehwege und Hauszugänge nach Räumplan für die verwalteten Objekte.
Betriebsgelände & Zufahrten
Einfahrten, Höfe und Wege für Anlieferung und Mitarbeiter.
Bildungs- & Pflegeeinrichtungen
Eingänge und Wege frei, bevor Besucher und Personal eintreffen.
Ihr Objekt ist nicht dabei? Sagen Sie uns kurz, um welche Flächen es geht — wir schätzen den Aufwand bei einer kostenlosen Begehung ein. Kurz anfragen →
Sie sehen, dass wir da waren.
Sie geben die Räum- und Streupflicht ab — den Beleg dazu halten wir fest. Jeder Einsatz wird mit Datum und Umfang dokumentiert; auf Wunsch erhalten Sie das Protokoll zu jedem Einsatz und haben damit den Nachweis, wann welche Fläche geräumt und gestreut wurde, in der Hand.
Einsatzprotokoll
Wir halten jeden Einsatz mit Datum und Umfang fest. Auf Wunsch erhalten Sie das Protokoll zu jedem Einsatz — Ihr Nachweis, wann welche Fläche geräumt und gestreut wurde.
Pro EinsatzFoto-Nachweis auf Wunsch
Auf Wunsch dokumentieren wir den geräumten Zustand zusätzlich per Foto — als ergänzender Beleg gegenüber Eigentümern, Verwaltung oder Versicherung.
Auf WunschSchriftlicher Winterdienstvertrag
Vor der Saison halten wir Flächen, Räumplan und Leistungen in einem schriftlichen Winterdienstvertrag fest. So ist von Anfang an klar geregelt, was vereinbart ist.
Mit jedem KundenSo sieht Ihr Nachweis aus: jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit und Umfang — nachvollziehbar für Eigentümer, Verwaltung oder Versicherung.
Beispielhafte Darstellung — kein realer Einsatz.- 11.01 · 06:55Gehweg und Hauptzugang gestreut (Splitt)
- 11.01 · 07:20Mitarbeiterparkplatz geräumt
Zum Winterdienst gefragt.
Was kostet der Winterdienst?
Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einer kostenlosen Objektbegehung, denn Fläche, Lage und Räumaufwand sind bei jedem Objekt anders. Sie bekommen eine klare, verbindliche Zahl.
Übernehmen Sie meine Räum- und Streupflicht?
Ja. Mit jedem Kunden schließen wir einen schriftlichen Winterdienstvertrag und übernehmen darin die Ausführung Ihrer Räum- und Streupflicht nach einem geregelten Räumplan. Die Verkehrssicherungspflicht selbst bleibt rechtlich anteilig beim Eigentümer — auf Wunsch erhalten Sie aber zu jedem Einsatz ein Protokoll, das festhält, wann welche Fläche bearbeitet wurde.
Wann wird geräumt?
Rechtzeitig nach der Satzung Ihrer Kommune und vor Geschäftsöffnung. Die genauen Streuzeiten gibt die jeweilige Gemeinde vor, sie unterscheiden sich je nach Kommune. Eine durchgehende Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft sagen wir bewusst nicht zu — wir räumen im satzungsbezogenen Zeitfenster.
Mit welchem Streugut arbeiten Sie?
Materialgerecht. Wir halten einen Vorrat an Salz und Splitt bereit. Wo Streusalz auf Gehwegen kommunal unzulässig ist, streuen wir Splitt. Was auf Ihren Flächen zum Einsatz kommt, halten wir im Räumplan fest.
Mit welchen Geräten arbeiten Sie?
Ausschließlich mit eigenen Räumfahrzeugen und Maschinen. Wir kaufen keine Leistung zu und setzen keine Subunternehmer ein — so behalten wir Termine, Qualität und Einsatzzeiten selbst in der Hand.
Was passiert bei Krankheit oder Urlaub?
Der vereinbarte Termin findet statt. Unser Team ist fest angestellt und sozialversichert; fällt jemand durch Krankheit, Urlaub oder unvorhergesehen aus, führt eine Vertretung den Einsatz durch. Gerade im Winterdienst ist diese Zusage entscheidend.
Sind Sie versichert?
Ja. Wir sind über eine Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 3 Mio. € versichert. Gerade im Winterdienst, wo es um Verkehrssicherheit geht, ist das ein wichtiger Rückhalt.
Habe ich einen festen Ansprechpartner?
Ja. Sie sprechen mit einem festen Ansprechpartner und direkt mit dem Inhaber, nicht mit einem Callcenter. Werktags melden wir uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden zurück.
Sagen Sie uns, welche Flächen frei bleiben sollen.
Schicken Sie uns das Objekt und die Flächen, die im Winter frei bleiben sollen. Wir sehen uns das vor der Saison kostenlos an und stimmen den Räumplan mit Ihnen ab.
- Kostenlose Objektbegehung, verbindlicher Festpreis
- Schriftlicher Winterdienstvertrag, Betriebshaftpflicht 3 Mio. €
- Ein fester Ansprechpartner, Rückmeldung werktags i.d.R. innerhalb von 24 Stunden