Glättebekämpfung & Streudienst in Schwerin & Lübeck
Wir beseitigen Eis und Glätte auf Ihren gewerblichen Flächen und streuen materialgerecht — mit Salz und Splitt, rechtzeitig nach der Satzung Ihrer Kommune und vor Geschäftsöffnung. Als gewerblicher Streudienst in Schwerin und Lübeck übernehmen wir die Streuleistung Ihres Winterdienstes auf Basis eines schriftlichen Winterdienstvertrags. Räumen und Streuen übernehmen wir zuverlässig aus einer Hand — als planbarer Service für Ihr Objekt.
- Fest angestelltes, geschultes Team
- Ein fester Ansprechpartner
- Jeder Einsatz dokumentiert
- Betriebshaftpflicht 3 Mio. €
Was es ab kostet
- Winterdienstab149,90 €/ Monatzzgl. MwSt.
Die Monatspauschale hängt an Fläche, Einsatzbereitschaft und Streugutbedarf. Große Gewerbeflächen rechnen wir aus Bereitschaftspauschale und Einsatz ab.
Das sind Einstiegspreise, keine Pauschalen. Was Ihr Objekt tatsächlich kostet, sagen wir Ihnen nach einer kostenlosen Begehung — schriftlich, als Festpreis, ohne Kleingedrucktes.
- Kostenlose Objektbegehung
- Verbindlicher Festpreis
- Werktags Rückmeldung in 24 h
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Eis und Glätte beseitigen — materialgerecht gestreut.
Glättebekämpfung ist die Streuleistung des Winterdienstes: Wir machen Gehwege, Zufahrten und Stellflächen bei Eis und Glätte wieder begehbar und befahrbar. Als gewerblicher Streudienst in Schwerin und Lübeck streuen wir materialgerecht — mit Salz und Splitt, je nach Belag und kommunaler Vorgabe. Wo Streusalz auf dem Gehweg kommunal unzulässig ist, streuen wir Splitt. So bleibt das Material zur Fläche passend und satzungskonform.
Gestreut wird rechtzeitig nach der Satzung Ihrer Kommune und möglichst vor Geschäftsöffnung, damit Mitarbeiter, Kunden und Patienten sicher zu Ihnen kommen und Fahrzeuge Ihre Zufahrten sicher nutzen können. Die Streuzeiten gibt die jeweilige Gemeinde vor und unterscheiden sich von Ort zu Ort — eine durchgehende Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft sagen wir bewusst nicht zu. Die Glättebekämpfung ergänzt die Kategorieseite Winterdienst, auf der Schneeräumung, Räumplan und der Gesamtablauf über die Saison beschrieben sind; in der Praxis übernehmen wir Räumen und Streuen aus einer Hand.
Kurz zur Orientierung: Winterdienst in Schwerin heißt Räumen und Streuen aus einer Hand — Schnee und Eis gehören dabei zusammen. Diese Seite behandelt das Streuen und die Glätte; Schneeräumung und Winterdienstvertrag finden Sie auf der Seite Winterdienst. Unser Einzugsgebiet umfasst Schwerin, Lübeck, Grevesmühlen und den Klützer Winkel.
Was zum Streudienst in Schwerin gehört.
Welche Flächen wir mit welchem Streugut bedienen, halten wir vorab gemeinsam im Räumplan fest — Fläche für Fläche. Typisch dabei:
- Eis und Glätte beseitigen auf den vereinbarten Flächen — Gehwege, Zufahrten, Parkplätze und Betriebsflächen.
- Materialgerecht streuen: Salz und Splitt, je nach Belag und kommunaler Vorgabe.
- Splitt streuen auf dem Gehweg, wo Streusalz kommunal unzulässig ist.
- Vorrat an Salz und Splitt vorgehalten, damit im Ernstfall im satzungsbezogenen Zeitfenster zügig gestreut werden kann.
- Rechtzeitig nach der Satzung Ihrer Kommune und vor Geschäftsöffnung gestreut.
- Festgelegt im Räumplan, vorab gemeinsam abgestimmt — welche Fläche wann und womit.
- Einsatzprotokoll mit Datum und Umfang auf Wunsch zu jedem Einsatz ausgehändigt.
Das Räumen von Schnee, der schriftliche Winterdienstvertrag und der Gesamtablauf über die Saison sind auf der Seite Winterdienst beschrieben — wir übernehmen beides aus einer Hand. So zahlen Sie für die Leistung, die Ihr Objekt im Winter wirklich braucht.
Wer den Streudienst gewerblich braucht.
So läuft die Zusammenarbeit.
Anfrage
Sie sagen uns, um welches Objekt es geht und welche Flächen gestreut werden sollen. Werktags melden wir uns in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Objektbegehung
Wir sehen uns Ihr Objekt vor der Saison vor Ort an — kostenlos und unverbindlich. Dabei erfassen wir Flächen, Beläge, Lage und die örtlichen Streuzeiten.
Festpreis & Winterdienstvertrag
Sie erhalten einen verbindlichen Festpreis, einen abgestimmten Räumplan und einen schriftlichen Winterdienstvertrag. Damit ist klar geregelt, welche Fläche mit welchem Streugut bedient wird.
Streueinsatz nach Plan
Bei Eis und Glätte streut unser fest angestelltes Team nach dem vereinbarten Plan — materialgerecht, rechtzeitig nach der Satzung Ihrer Kommune und vor Geschäftsöffnung. Fällt jemand durch Krankheit, Urlaub oder unvorhergesehen aus, übernimmt eine Vertretung den vereinbarten Einsatz.
Protokoll & Nachweis
Jeden Streueinsatz halten wir mit Datum und Umfang fest. Auf Wunsch erhalten Sie das Einsatzprotokoll — als Nachweis, wann welche Fläche gestreut wurde.
Was unseren Streudienst ausmacht.
- Materialgerecht gestreut — Salz und Splitt, Splitt dort, wo Streusalz kommunal unzulässig ist.
- Rechtzeitig nach der Satzung Ihrer Kommune und vor Geschäftsöffnung, im satzungsbezogenen Zeitfenster.
- Schriftlicher Winterdienstvertrag mit jedem Kunden — Flächen, Streugut und Leistungen vorab klar geregelt.
- Jeden Streueinsatz dokumentieren wir standardmäßig mit Datum und Umfang; das Protokoll erhalten Sie auf Wunsch zum Weitergeben an Eigentümer, Verwaltung oder Versicherung.
- Fest angestelltes, sozialversichertes und geschultes Team statt Subunternehmer — mit eingeplanter Vertretung bei Krankheit oder Urlaub.
- Betriebshaftpflicht 3 Mio. € Deckungssumme — gerade beim Thema Verkehrssicherheit ein wichtiger Rückhalt.
- Ein fester Ansprechpartner — Sie sprechen direkt mit dem Inhaber, nicht mit einem Callcenter; die Ausführung im Einsatz übernimmt unser festes Team.
Worauf Sie sich beim Streuen verlassen können.
Glättebekämpfung & Streudienst — kurz erklärt.
Mit welchem Streugut arbeiten Sie?
Materialgerecht. Wir halten einen Vorrat an Salz und Splitt bereit. Wo Streusalz auf Gehwegen kommunal unzulässig ist, streuen wir Splitt. Was auf Ihren Flächen zum Einsatz kommt, halten wir im Räumplan fest.
Wann wird gestreut?
Rechtzeitig nach der Satzung Ihrer Kommune und vor Geschäftsöffnung. Die genauen Streuzeiten gibt die jeweilige Gemeinde vor, sie unterscheiden sich je nach Kommune. Eine durchgehende Rund-um-die-Uhr-Bereitschaft sagen wir bewusst nicht zu — wir streuen im satzungsbezogenen Zeitfenster. Ein Hinweis: Unsere Büro- und Telefonzeiten gelten für Ihre Anfragen. Gestreut wird nach der Satzung Ihrer Kommune — auch früh morgens, am Wochenende und an Feiertagen, im satzungsbezogenen Zeitfenster.
Übernehmen Sie meine Streupflicht?
Ja. Mit jedem Kunden schließen wir einen schriftlichen Winterdienstvertrag und übernehmen darin vertraglich die Ausführung Ihrer Räum- und Streupflicht nach einem geregelten Räumplan — und dokumentieren jeden Einsatz lückenlos und datiert als Entlastungsnachweis. Die Verkehrssicherungspflicht selbst bleibt rechtlich anteilig beim Eigentümer; genau deshalb dokumentieren wir jeden Einsatz, damit Sie jederzeit belegen können, wann welche Fläche gestreut wurde.
Bekomme ich einen Nachweis über die Streueinsätze?
Ja. Wir halten jeden Einsatz mit Datum und Umfang fest. Auf Wunsch erhalten Sie das Einsatzprotokoll zu jedem Einsatz — Ihr Nachweis, wann welche Fläche von Eis und Glätte befreit und gestreut wurde.
Gehört auch das Schneeräumen dazu?
Die Glättebekämpfung ist die Streuleistung Ihres Winterdienstes — sie kümmert sich um Eis und Glätte. Das Räumen von Schnee, der Gesamtablauf über die Saison und der Winterdienstvertrag sind auf unserer Seite Winterdienst beschrieben. In der Praxis übernehmen wir beides aus einer Hand.
Was kostet der Streudienst?
Den verbindlichen Festpreis nennen wir nach einer kostenlosen Objektbegehung, denn Fläche, Lage und Streuaufwand sind bei jedem Objekt anders. Sie bekommen eine klare, verbindliche Zahl ohne Lockpreis.
Sagen Sie uns, welche Flächen möglichst eisfrei bleiben sollen.
Schicken Sie uns kurz das Objekt und die Flächen, die im Winter im satzungsbezogenen Zeitfenster sicher begehbar bleiben sollen. Wir sehen uns das vor der Saison kostenlos an, stimmen den Räumplan ab und Sie bekommen einen verbindlichen Festpreis — die Anfrage dauert nur einen Moment.
- Kostenlose Objektbegehung
- Schriftlicher Winterdienstvertrag
- Salz und Splitt, materialgerecht
- Betriebshaftpflicht 3 Mio. €
- Festes, sozialversichertes Team mit Vertretung
Lieber telefonisch? +49 172 7669094 · info@candovia.de